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 Elektrofahrzeugmarkt ist ein Service von: Leviatec GmbH & Co KG Braaker Grund 8 22145 Braak
Telefon: 040/88 14 14 714 Telefax: 040/88 14 14 725 eMail: info@leviatec.de
Geschäftsführer: Thomas Natz HRA 110248 Bankverbindung: Hamburger Sparkasse Konto: 1247125303 Bankleitzahl: 20050550 UStIdentnr.: DE265789323 Steuernummer 22/622/02634 Internationale Bankverbindung: Iban : DE94200505501247125303 Swift Code : HASPDEHHXXX
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEVIATEC GmbH&Co.KG; Stand 10.02.2010.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner für alle Geschäftsbeziehungen ist die LEVIATEC GmbH&Co.KG (nachfolgend LEVIATEC), vertreten durch die Leviate Verwaltungs GmbH, Hamburg.
1.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der LEVIATEC und dem Besteller gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LEVIATEC in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Bestellung gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von zurzeit 19% bzw. 7%.
2.1
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen die Preise ab Lager Hamburg.
Transportkosten, bei Mietverträgen auch Verpackungskosten, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht enthalten und gehen zu Lasten des Bestellers.
2.2
Die Rechnungen der LEVIATEC sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug.
2.3
Im Fall des Zahlungsverzuges ist die LEVIATEC im Verbrauchergeschäft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Unternehmergeschäft beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der LEVIATEC gegen Nachweis unbenommen.
2.4
Unternehmer können fälligen Forderungen der LEVIATEC nur solche Zurückbehaltungsrechte entgegenhalten, durch die LEVIATEC anerkannt worden sind, oder die auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen und zudem rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Lieferung
Angaben über die Lieferfrist seitens der LEVIATEC sind unverbindlich, es sei denn, die LEVIATEC hat einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und in Schriftform zugesagt.
3.1
Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil der Besteller nicht an der von ihm angegebenen Lieferadresse zum rechtzeitig angekündigten Lieferzeitpunkt angetroffen wurde, oder die Geräte am angegebenen Lieferort aus Gründen, die die LEVIATEC nicht zu vertreten hat, nicht angeliefert werden können, insbesondere weil der durch den Besteller geplante Ort der Aufstellung des Liefergegenstandes nicht rechtzeitig fertig gestellt worden ist, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
3.2
Gerät die Lieferung in Folge leichter Fahrlässigkeit der LEVIATEC in Verzug, ist die Schadenersatzpflicht der LEVIATEC auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
3.3
Soweit nicht anders vereinbart, liegt das Bestimmungsrecht der Versandart, des Versandweges und der mit dem Versand betrauten Unternehmungen bei der LEVIATEC.
4. R Ü C K G A B E B E L E H R U N G
von Leviatec GmbH&Co.KG, Braak
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Leviatec GmbH & Co KG, Braaker Grund 8, 22145 Braak, Deutschland, Telefax: 040881414725, E-Mail: info@leviatec.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder es Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht
1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
3. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben.
Unfrei versandte Pakete werden durch die Leviatec grundsätzlich nicht angenommen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der LEVIATEC.
5.1
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Der Käufer tritt für diesen Fall bereits jetzt seine Forderungen aus diesem Handel bis zur Höhe des offen stehenden Betrages an die LEVIATEC ab.
6. Haftung
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Fall des zu vertretenden Mangels, des Unvermögens, der Unmöglichkeit, des Verzuges, der positiven Vertragsverletzung, des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, der Verletzung von Mangelbeseitigungs- und sonstigen Gewährleistungsverpflichtungen und der unerlaubten Handlungen) haftet die LEVIATEC und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ist nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausgeschlossen.
6.1
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht wirtschaftliche Folgeschäden des Kunden bei Geräteausfall. Die LEVIATEC haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind oder entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers betreffen.
6.2.
Beruht der Mangel oder der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung oder Gebrauch, insbesondere dem Betrieb mit nicht vom Hersteller ausdrücklich zugelassenen Kraftstoffen, falscher Stromart, ungeeigneten Stromspannungen, der Nichtbeachtung der Bedienungshinweise des Herstellers oder auf netzbedingten Überspannungen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Feuchtigkeit, ist die Gewährleistung durch die LEVIATEC ausgeschlossen.
6.3
Die Haftung bei Personenschäden, wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, sowie Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regeln nach 6. unberührt.
7. Abwicklung von Mietverträgen
Die unter Ziffer 7 aufgeführten Bedingungen beziehen sich nur auf Mietungen.
7.1
Der Mieter ist verpflichtet, die LEVIATEC über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei Transport, Aufstellung, Montage und Bedienung dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände vor Schäden geschützt und nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden.
7.2
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Verwendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches der LEVIATEC liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet.
7.3
Bei Stornierungen werden ab zwei Tagen vor Auftragstermin 50% des Mietpreises am Auftragstag sowie bei Nichtabholung der volle Mietpreis in Rechnung gestellt, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die LEVIATEC ist grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
7.4
Der Mieter trägt die Transportgefahr.
7.5
Der Mieter hat bei Auftreten eines Mangels diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 545 BGB findet Anwendung.
7.6
Die LEVIATEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Mieter beabsichtigte Verwendung genügen und die Anlage konzeptionell vollständig ist. Der Mieter hat der LEVIATEC den Schaden an den Geräten zu ersetzen, der bei vertragsgemäßem Gebrauch wegen unzureichendem Schutz oder fehlerhafter Bedienung entsteht- der im übrigen LEVIATEC durch Verlust oder Beschädigungen der Geräte entsteht. Der Mieter ist auch für eine störungsfreie Stromversorgung verantwortlich und haftet für verschuldete Geräteschäden durch Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen. Die Mietgeräte und das Zubehör sind im Ausgabezustand zurückzubringen. Instandsetzungsarbeiten (z.B. Reinigung von Geräten, Aufwickeln von Kabeln etc.) werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Mietgeräte erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zurück gelieferte Betriebsstoffe werden dem Mieter nicht erstattet.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Der gesetzliche Gerichtsstand bei Personen im Sinne des § 13 BGB bleibt unberührt.
9. Salvatorische Klausel.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
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