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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEVIATEC GmbH&Co.KG; Stand 10.02.2010.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner für alle Geschäftsbeziehungen ist die LEVIATEC GmbH&Co.KG (nachfolgend LEVIATEC), vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Natz, Hamburg.
1.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der LEVIATEC und dem Besteller gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LEVIATEC in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Bestellung gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von zurzeit 19% bzw. 7%.
2.1
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen die Preise ab Lager Hamburg.
Transportkosten, bei Mietverträgen auch Verpackungskosten, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht enthalten und gehen zu Lasten des Bestellers.
2.2
Die Rechnungen der LEVIATEC sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug.
2.3
Im Fall des Zahlungsverzuges ist die LEVIATEC im Verbrauchergeschäft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Unternehmergeschäft beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der LEVIATEC gegen Nachweis unbenommen.
2.4
Unternehmer können fälligen Forderungen der LEVIATEC nur solche Zurückbehaltungsrechte entgegenhalten, durch die LEVIATEC anerkannt worden sind, oder die auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen und zudem rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Lieferung
Angaben über die Lieferfrist seitens der LEVIATEC sind unverbindlich, es sei denn, die LEVIATEC hat einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und in Schriftform zugesagt.
3.1
Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil der Besteller nicht an der von ihm angegebenen Lieferadresse zum rechtzeitig angekündigten Lieferzeitpunkt angetroffen wurde, oder die Geräte am angegebenen Lieferort aus Gründen, die die LEVIATEC nicht zu vertreten hat, nicht angeliefert werden können, insbesondere weil der durch den Besteller geplante Ort der Aufstellung des Liefergegenstandes nicht rechtzeitig fertig gestellt worden ist, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
3.2
Gerät die Lieferung in Folge leichter Fahrlässigkeit der LEVIATEC in Verzug, ist die Schadenersatzpflicht der LEVIATEC auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
3.3
Soweit nicht anders vereinbart, liegt das Bestimmungsrecht der Versandart, des Versandweges und der mit dem Versand betrauten Unternehmungen bei der LEVIATEC.
4. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Bei nach Kundenspezifikationen angefertigten Waren ist der Widerruf ausgeschlossen.
Der Widerruf ist zu richten an: LEVIATEC GmbH&Co.KG, vertreten durch die LEVIATEC GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Natz, Braaker Grund 8, 22145 Braak Oder per E-Mail an: info @LEVIATEC.de
Oder per Fax an: +49 (0)40 88 14 14 7 25
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie grundsätzlich keinen Wertersatz leisten, es sei denn, es ist eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Wertminderung entstanden und/oder die Benutzung erfolgte in einer mit den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der LEVIATEC.
5.1
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Der Käufer tritt für diesen Fall bereits jetzt seine Forderungen aus diesem Handel bis zur Höhe des offen stehenden Betrages an die LEVIATEC ab.
6. Haftung
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Fall des zu vertretenden Mangels, des Unvermögens, der Unmöglichkeit, des Verzuges, der positiven Vertragsverletzung, des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, der Verletzung von Mangelbeseitigungs- und sonstigen Gewährleistungsverpflichtungen und der unerlaubten Handlungen) haftet die LEVIATEC und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ist nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausgeschlossen.
6.1
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht wirtschaftliche Folgeschäden des Kunden bei Geräteausfall. Die LEVIATEC haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind oder entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers betreffen.
6.2.
Beruht der Mangel oder der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung oder Gebrauch, insbesondere dem Betrieb mit nicht vom Hersteller ausdrücklich zugelassenen Kraftstoffen, falscher Stromart, ungeeigneten Stromspannungen, der Nichtbeachtung der Bedienungshinweise des Herstellers oder auf netzbedingten Überspannungen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Feuchtigkeit, ist die Gewährleistung durch die LEVIATEC ausgeschlossen.
6.3
Die Haftung bei Personenschäden, wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, sowie Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regeln nach 6. unberührt.
7. Abwicklung von Mietverträgen
Die unter Ziffer 7 aufgeführten Bedingungen beziehen sich nur auf Mietungen.
7.1
Der Mieter ist verpflichtet, die LEVIATEC über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei Transport, Aufstellung, Montage und Bedienung dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände vor Schäden geschützt und nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden.
7.2
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Verwendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches der LEVIATEC liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet.
7.3
Bei Stornierungen werden ab zwei Tagen vor Auftragstermin 50% des Mietpreises am Auftragstag sowie bei Nichtabholung der volle Mietpreis in Rechnung gestellt, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die LEVIATEC ist grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
7.4
Der Mieter trägt die Transportgefahr.
7.5
Der Mieter hat bei Auftreten eines Mangels diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 545 BGB findet Anwendung.
7.6
Die LEVIATEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Mieter beabsichtigte Verwendung genügen und die Anlage konzeptionell vollständig ist. Der Mieter hat der LEVIATEC den Schaden an den Geräten zu ersetzen, der bei vertragsgemäßem Gebrauch wegen unzureichendem Schutz oder fehlerhafter Bedienung entsteht- der im übrigen LEVIATEC durch Verlust oder Beschädigungen der Geräte entsteht. Der Mieter ist auch für eine störungsfreie Stromversorgung verantwortlich und haftet für verschuldete Geräteschäden durch Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen. Die Mietgeräte und das Zubehör sind im Ausgabezustand zurückzubringen. Instandsetzungsarbeiten (z.B. Reinigung von Geräten, Aufwickeln von Kabeln etc.) werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Mietgeräte erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zurück gelieferte Betriebsstoffe werden dem Mieter nicht erstattet.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Der gesetzliche Gerichtsstand bei Personen im Sinne des § 13 BGB bleibt unberührt.
9. Salvatorische Klausel.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
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